Granite & Lakes
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 20. Juli 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Granite & Lakes Reisen, Unter den Linden 42, 10117 Berlin (nachfolgend „Granite & Lakes", „Veranstalter" oder „wir"), und den Reisenden (nachfolgend „Kunde", „Reisender" oder „Sie") im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung von Reiseleistungen. Granite & Lakes ist ein in Deutschland ansässiges Reiseunternehmen, das kuratierte Reiseerlebnisse durch die Bundesrepublik Deutschland sowie ausgewählte europäische Regionen anbietet.

Diese AGB gelten für alle Verträge über Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB, für Individualreisen, für die Vermittlung von Reiseleistungen Dritter sowie für ergänzende Reiseleistungen, die über Granite & Lakes gebucht werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Granite & Lakes stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die §§ 651a ff. BGB für Pauschalreisen, das Reisevertragsrecht sowie die Bestimmungen über Verbraucherverträge. Für Reisende, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hinweise zur Nutzung unserer Website entnehmen Sie unseren Nutzungsbedingungen und unserer Cookie-Richtlinie.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsarten

2.1 Pauschalreisen

Granite & Lakes bietet Pauschalreisen im Sinne von § 651a Abs. 2 BGB an. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (Beförderung, Unterkunft oder andere touristische Dienstleistungen) für einen Gesamtpreis vereinbart werden und die Leistungen länger als 24 Stunden dauern oder eine Übernachtung einschließen. Unsere Pauschalreiseangebote umfassen geführte Rundreisen durch deutsche Regionen, Themenreisen zu Natur- und Kulturlandschaften, Städtereisen, Wellness- und Erholungsreisen sowie mehrtägige Aktivreisen durch alpine Seenlandschaften und granitene Mittelgebirgsregionen.

Bei Pauschalreisen haftet Granite & Lakes für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Reisevertrag enthaltenen Leistungen, unabhängig davon, ob diese von uns selbst oder von beauftragten Leistungsträgern erbracht werden. Der Gesamtpreis umfasst alle im Reiseprogramm aufgeführten Leistungen, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Vor Vertragsschluss erhält der Kunde das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden über wesentliche Rechte nach der EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302).

2.2 Individualreisen

Bei Individualreisen stellt Granite & Lakes auf Basis individueller Wünsche und Vorgaben des Kunden eine maßgeschneiderte Reisezusammenstellung zusammen. Die Leistungen werden einzeln beschrieben und können Beförderung, Unterkunft, Mietwagen, Ausflüge, Führungen und weitere touristische Leistungen umfassen. Ob es sich bei einer Individualreise um eine Pauschalreise im rechtlichen Sinne handelt, richtet sich nach den gesetzlichen Kriterien des § 651a BGB. Der Kunde erhält detaillierte Reiseunterlagen mit Routenbeschreibung, Hotelvouchers, Fahrplänen und Notfallkontaktdaten.

2.3 Reisevermittlung

Sofern Granite & Lakes lediglich als Vermittler für Leistungen Dritter auftritt, wird dies im Vertrag, in der Buchungsbestätigung und in der Rechnung ausdrücklich kenntlich gemacht. In diesem Fall kommt der Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Granite & Lakes haftet in diesem Fall nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Erbringung der vermittelten Leistung selbst, es sei denn, gesetzliche Haftungsbestimmungen sehen anderes vor. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers gelten ergänzend, soweit sie dem Kunden vor Vertragsschluss bekannt gegeben wurden.

2.4 Zusatzleistungen

Zusatzleistungen wie Reiseversicherungen, Flughafentransfers, Eintrittskarten, Restaurantreservierungen oder besondere Ausstattungen in Unterkünften können optional hinzugebucht werden. Diese Leistungen werden gesondert ausgewiesen und unterliegen gegebenenfalls den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit von Zusatzleistungen besteht nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch Granite & Lakes.

3. Vertragsschluss und Buchungsablauf

3.1 Angebot und Annahme

Die auf unserer Website, in Prospekten, Katalogen und individuellen Angeboten dargestellten Reiseleistungen stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar, sofern nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet. Mit der Buchungsanfrage oder Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von Granite & Lakes zustande, die schriftlich, per E-Mail oder in Textform übermittelt wird.

Enthält die Buchungsbestätigung Abweichungen vom Buchungsantrag, stellt sie ein neues Angebot dar, das der Kunde durch ausdrückliche Annahme annehmen muss. Die automatisierte Eingangsbestätigung einer Buchung stellt noch keine verbindliche Buchungsbestätigung dar. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung unter Bezugnahme auf diese AGB zustande.

3.2 Buchungswege

Buchungen können über unsere Website, per E-Mail an [email protected], telefonisch unter +49 30 8472 6193 oder persönlich in unserem Büro in Berlin erfolgen. Bei telefonischen Buchungen erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Der Kunde ist verpflichtet, alle bei der Buchung gemachten Angaben auf Richtigkeit zu prüfen. Fehlerhafte Angaben können zu zusätzlichen Kosten, Verzögerungen oder zum Ausschluss von der Reise führen.

3.3 Reiseunterlagen

Nach Vertragsschluss erhält der Kunde Reiseunterlagen, die mindestens die gebuchten Leistungen, Termine, Preise, Zahlungsmodalitäten und wesentliche Reiseinformationen enthalten. Bei Pauschalreisen werden die Informationspflichten gemäß Art. 246 § 1 EGBGB und Art. 250 EGBGB erfüllt. Reiseunterlagen werden in der Regel 14 Tage vor Reiseantritt per E-Mail oder Post zugesandt.

3.4 Mitreisende

Bucht der Kunde für mehrere Mitreisende, versichert er, dass er zur Weitergabe der personenbezogenen Daten der Mitreisenden berechtigt ist und diese über die Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung informiert hat. Der Kunde haftet für die Verpflichtungen aller Mitreisenden aus dem Reisevertrag als Gesamtschuldner, sofern er die Buchung für diese vorgenommen hat.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Gesamtpreis

Der im Zeitpunkt der Buchungsbestätigung angegebene Gesamtpreis ist verbindlich, sofern nicht ausdrücklich als vorläufig gekennzeichnet. Der Preis umfasst alle im Reiseangebot aufgeführten Leistungen sowie gesetzliche Steuern und Abgaben. Nicht enthalten sind, sofern nicht anders angegeben, persönliche Ausgaben, Eintrittsgelder, Trinkgelder, Reiseversicherungen, Visa- und Passgebühren sowie Kosten für nicht gebuchte Zusatzleistungen. Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4.2 Preisanpassungen bei Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen behält sich Granite & Lakes vor, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt die Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen oder der Wechselkurs gestiegen sind. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn die Erhöhung den in § 651a Abs. 2 BGB genannten Schwellenwert überschreitet und Granite & Lakes den Kunden mindestens 20 Tage vor Reiseantritt in Textform informiert. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

4.3 Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Buchung eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 30 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Zahlung kann per Banküberweisung, Kreditkarte oder anderen auf der Website angegebenen Zahlungsmethoden erfolgen.

4.4 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Granite & Lakes berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB werden berechnet. Granite & Lakes ist zudem berechtigt, Mahngebühren in angemessener Höhe zu erheben.

4.5 Rechnungsstellung

Rechnungen werden in elektronischer Form per E-Mail versandt, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine postalische Zusendung wünscht. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungsdaten auf Richtigkeit zu prüfen und Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen.

5. Leistungsänderungen vor Reiseantritt

5.1 Änderungsrecht des Veranstalters

Granite & Lakes ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit die Änderung nicht erheblich ist und den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich verändert. Dies gilt insbesondere für den Wechsel von Unterkünften gleicher oder höherer Kategorie, Änderungen von Abfahrtszeiten oder die Ersetzung von Ausflügen durch gleichwertige Alternativen.

5.2 Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen der vereinbarten Leistungen berechtigen den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Reisepreises. Eine Änderung ist wesentlich, wenn sie den Gesamtcharakter der Reise erheblich beeinträchtigt. Granite & Lakes wird den Kunden unverzüglich über wesentliche Änderungen informieren und ihm die Wahl zwischen Rücktritt und Annahme der geänderten Leistung ermöglichen.

5.3 Absage der Reise

Granite & Lakes behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere wichtige Gründe dies erfordern. Die Mindestteilnehmerzahl wird im Reiseangebot angegeben. Der Kunde wird spätestens 20 Tage vor Reiseantritt informiert. Bei Absage erhält der Kunde den vollen Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Rücktritt und Umbuchung durch den Reisenden

6.1 Freiwilliger Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich sind die vereinbarten Stornobedingungen. Bei Pauschalreisen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 651h BGB sowie die nachfolgenden Regelungen. Der Rücktritt bedarf der Textform; eine E-Mail an [email protected] genügt.

6.2 Stornogebühren

Bei Rücktritt des Kunden werden folgende Stornogebühren vom Reisepreis einbehalten, sofern nicht günstigere individuelle Vereinbarungen getroffen wurden:

  • bis 45 Tage vor Reiseantritt: 20 Prozent des Reisepreises;
  • von 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40 Prozent des Reisepreises;
  • von 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 60 Prozent des Reisepreises;
  • von 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 80 Prozent des Reisepreises;
  • ab 7 Tagen vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt: 90 Prozent des Reisepreises.

Der Kunde wird auf die Möglichkeit empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken bei unvorhergesehenem Rücktritt abzusichern.

6.3 Umbuchungen

Umbuchungswünsche werden nach Verfügbarkeit berücksichtigt. Bis 30 Tage vor Reiseantritt ist eine Umbuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Person möglich. Bei Umbuchungen in höherwertige Leistungen ist die Preisdifferenz zusätzlich zu entrichten. Ab 29 Tage vor Reiseantritt gilt ein Umbuchungswunsch als Rücktritt und Neubuchung.

6.4 Ersatzperson

Bis zum Reiseantritt kann der Kunde eine Ersatzperson benennen, sofern der Leistungsträger dem nicht widerspricht. Granite & Lakes kann eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erheben. Zusätzliche Kosten, die durch die Ersatzperson entstehen, trägt der Kunde.

7. Rücktritt durch Granite & Lakes

7.1 Rücktrittsgründe

Granite & Lakes kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise erheblich erschwert oder gefährdet, oder wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

7.2 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt, kriegerischen Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Pandemien, behördlichen Reisebeschränkungen oder vergleichbaren außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung der Reise unmöglich oder erheblich gefährden, ist Granite & Lakes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen erstattet. Granite & Lakes bemüht sich um alternative Angebote oder Terminverschiebungen.

7.3 Erstattung bei Rücktritt

Bei Rücktritt durch Granite & Lakes aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, erhält der Kunde den vollen Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Granite & Lakes.

8. Durchführung der Reise und Obliegenheiten des Reisenden

8.1 Reiseantritt

Der Reisende ist verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zu erscheinen. Bei verspätetem Erscheinen verfallen nicht in Anspruch genommene Leistungen ohne Erstattungsanspruch. Granite & Lakes ist nicht verpflichtet, versäumte Leistungen nachzuholen.

8.2 Reisedokumente und Formalitäten

Der Reisende ist für die Beschaffung und Gültigkeit aller erforderlichen Reisedokumente (Reisepass, Personalausweis, Visa, Impfnachweise) selbst verantwortlich. Granite & Lakes informiert über bekannte Einreisebestimmungen, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit und Aktualität. Nachteile aus fehlenden oder ungültigen Dokumenten trägt der Reisende.

8.3 Verhalten während der Reise

Der Reisende hat sich so zu verhalten, dass die Reise nicht gestört wird und keine anderen Reisenden oder Leistungsträger beeinträchtigt werden. Bei erheblichen Verstößen ist Granite & Lakes berechtigt, den Reisenden von der Reise auszuschließen, ohne Erstattungsanspruch.

8.4 Mängelanzeige während der Reise

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Reisende unverzüglich Anzeige bei Granite & Lakes oder dem örtlichen Reiseleiter zu erstatten. Ohne unverzügliche Anzeige können Minderungs- und Schadensersatzansprüche nach Reiseende ausgeschlossen sein, soweit Granite & Lakes durch die verspätete Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte.

8.5 Gesundheitliche Voraussetzungen

Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, seine gesundheitliche Eignung für die gebuchte Reise zu beurteilen. Bei Reisen mit körperlicher Belastung (Wanderungen, Radtouren, Wassersport) ist eine angemessene körperliche Verfassung erforderlich. Granite & Lakes ist berechtigt, bei offensichtlicher gesundheitlicher Ungeeignetheit die Teilnahme zu verweigern.

9. Mängelrechte und Minderung

9.1 Minderungsrecht

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende den Reisepreis mindern, sofern er den Mangel nicht zu vertreten hat. Die Minderung bemisst sich nach dem Verhältnis des Wertes der fehlerhaften Leistung zum Gesamtpreis.

9.2 Abhilfe durch den Veranstalter

Granite & Lakes ist berechtigt und verpflichtet, Mängel zu beheben, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten und erhebliche Beeinträchtigungen für den Reisenden möglich ist. Der Reisende hat der Abhilfe Gelegenheit zu geben.

9.3 Fristlose Kündigung

Ist die Abhilfe unmöglich oder vom Veranstalter verweigert, oder ist eine erhebliche Minderung des Reisepreises gerechtfertigt, kann der Reisende den Vertrag fristlos kündigen. Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 651l BGB bleiben unberührt.

9.4 Schadensersatz

Ansprüche auf Schadensersatz wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 651m BGB. Der Schadensersatz ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit nicht Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegen.

10. Haftung

10.1 Haftung des Veranstalters

Granite & Lakes haftet für die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Reise, die ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie für die Richtigkeit der bereitgestellten Reiseinformationen, soweit diese von Granite & Lakes selbst erstellt wurden.

10.2 Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Granite & Lakes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit noch durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Granite & Lakes nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

10.3 Haftung für Leistungsträger

Granite & Lakes haftet für Fehler und Versäumnisse der beauftragten Leistungsträger wie für eigenes Verschulden, sofern es sich um eine Pauschalreise handelt. Bei vermittelten Leistungen haftet Granite & Lakes nur für die sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers.

10.4 Ausschluss der Haftung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind oder wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.5 Mitverschulden

Bei Mitverschulden des Reisenden wird der Schadensersatzanspruch entsprechend dem Anteil des Mitverschuldens gekürzt.

11. Versicherungen

11.1 Empfehlung

Granite & Lakes empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport. Diese Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten, können jedoch optional über Granite & Lakes oder direkt beim Versicherer abgeschlossen werden. Der Kunde wird bei Buchung auf die Bedeutung einer ausreichenden Versicherungsdeckung hingewiesen. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz können im Krankheits- oder Unfallfall erhebliche Kosten für den Reisenden entstehen.

11.2 Versicherungsvermittlung

Sofern Granite & Lakes Versicherungen vermittelt, handelt es sich um ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers sind maßgeblich. Granite & Lakes haftet nicht für die Leistungserbringung des Versicherers, sondern ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung.

11.3 Deckungsumfang

Der Kunde ist verpflichtet, den Deckungsumfang der gewählten Versicherung zu prüfen und sicherzustellen, dass er seinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Insbesondere bei Aktivreisen, Reisen mit Vorerkrankungen oder Reisen in entlegene Gebiete ist eine erweiterte Deckung ratsam. Granite & Lakes berät gerne zu geeigneten Versicherungsprodukten, ersetzt jedoch keine individuelle Versicherungsberatung.

12. Datenschutz

12.1 Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Reisebuchung und -durchführung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Der Kunde willigt mit der Buchung in die zur Vertragserfüllung erforderliche Datenverarbeitung ein. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten) werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung verarbeitet, soweit sie für die Organisation der Reise erforderlich sind.

12.2 Weitergabe an Leistungsträger

Zur Durchführung der Reise sind wir verpflichtet, personenbezogene Daten an Leistungsträger (Hotels, Fluggesellschaften, Bahnunternehmen, lokale Reiseleiter) weiterzugeben. Diese Weitergabe erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Der Kunde wird über die Notwendigkeit der Weitergabe informiert und kann der Buchung nur zustimmen, wenn er mit der erforderlichen Datenweitergabe einverstanden ist.

13. Besondere Reisearten und Leistungsbestandteile

13.1 Geführte Gruppenreisen

Bei geführten Gruppenreisen organisiert Granite & Lakes die gesamte Reiseroute einschließlich Beförderung, Unterkunft, Mahlzeiten gemäß Reiseprogramm und fachkundiger Reiseleitung. Die Gruppengröße wird im jeweiligen Reiseangebot angegeben und liegt in der Regel zwischen acht und 18 Teilnehmern, um ein persönliches Reiseerlebnis zu gewährleisten. Der Reiseleiter begleitet die Gruppe während der gesamten Reise und ist Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen vor Ort.

Änderungen der Reiseroute aufgrund unvorhergesehener örtlicher Gegebenheiten (Wetterbedingungen, Straßensperrungen, behördliche Anordnungen) behält sich Granite & Lakes vor, sofern gleichwertige Ersatzleistungen angeboten werden. Der Reisende verpflichtet sich, den Anweisungen des Reiseleiters Folge zu leisten, soweit diese der ordnungsgemäßen Durchführung der Reise dienen und keine unzumutbaren Eingriffe in die persönliche Freiheit darstellen.

13.2 Individualreisen und maßgeschneiderte Routen

Individualreisen werden auf Basis der Wünsche und Vorgaben des Kunden erstellt. Nach Erhalt der Anfrage erstellt Granite & Lakes innerhalb von fünf Werktagen ein unverbindliches Angebot. Das Angebot ist 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Änderungswünsche nach Annahme des Angebots können zu Preis- und Terminanpassungen führen. Bei Individualreisen erhält der Kunde detaillierte Reiseunterlagen, einschließlich Routenbeschreibung, Hotelvouchers, Fahrpläne und Notfallkontaktdaten.

13.3 Städtereisen und Kurzreisen

Städtereisen und Kurzreisen umfassen in der Regel Beförderung und Unterkunft für einen Zeitraum von ein bis fünf Übernachtungen. Zusätzliche Leistungen wie Stadtführungen, Museumsbesuche oder kulinarische Erlebnisse werden im Reiseprogramm aufgeführt. Nicht genutzte Leistungen werden nicht erstattet, es sei denn, die Nichtinanspruchnahme liegt im Verantwortungsbereich von Granite & Lakes.

13.4 Aktiv- und Naturerlebnisreisen

Aktivreisen (Wanderungen, Radtouren, Kajaktouren, Skitouren) erfordern eine angemessene körperliche Fitness. Die erforderliche Fitnessstufe wird im Reiseprogramm angegeben. Granite & Lakes stellt die notwendige Ausrüstung nur bereit, wenn dies im Reiseprogramm ausdrücklich aufgeführt ist. Persönliche Ausrüstung (Wanderstiefel, wetterfeste Kleidung, Sonnenschutz) ist vom Reisenden mitzubringen.

Bei Aktivreisen können Wetterbedingungen die Durchführung einzelner Programmpunkte beeinflussen. Granite & Lakes ist bemüht, gleichwertige Alternativen anzubieten. Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Aktivitäten bei ungünstigen Wetterverhältnissen besteht nicht, wenn die Durchführung mit erheblichen Risiken verbunden wäre.

13.5 Themen- und Kulturreisen

Themenreisen konzentrieren sich auf bestimmte Schwerpunkte wie Weinregionen, Architektur, Musikfestivals oder historische Ereignisse. Die inhaltliche Gestaltung erfolgt in Zusammenarbeit mit regionalen Experten und Fachführern. Programmänderungen aufgrund von Veranstaltungsabsagen, Schließungen von Sehenswürdigkeiten oder anderen Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Granite & Lakes berechtigen nicht zum Rücktritt, sofern gleichwertige Ersatzprogramme angeboten werden.

14. Beförderungsleistungen

14.1 Bahnreisen

Bei Reisen mit der Deutschen Bahn oder anderen Eisenbahnunternehmen gelten ergänzend die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers. Granite & Lakes haftet für die ordnungsgemäße Buchung der Beförderungsleistung. Ansprüche aus Verspätungen, Zugausfällen oder Gepäckverlusten richten sich nach den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens und den gesetzlichen Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).

14.2 Flugbeförderung

Sofern Flugleistungen Bestandteil der Reise sind, gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Der Kunde ist verpflichtet, die Check-in-Fristen der Fluggesellschaft einzuhalten. Granite & Lakes übernimmt keine Haftung für Verspätungen oder Annullierungen durch die Fluggesellschaft, es sei denn, Granite & Lakes hat die Fluggesellschaft nicht mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt.

14.3 Bus- und Minibusreisen

Bei Busreisen innerhalb Deutschlands und angrenzender Länder werden moderne, klimatisierte Reisebusse eingesetzt. Pausen während längerer Fahrten werden nach den gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers eingelegt. Der Reisende hat während der Fahrt die Sicherheitsvorschriften des Busunternehmens zu beachten.

14.4 Mietwagen

Bei Reisen mit Mietwagen gelten die Mietbedingungen des jeweiligen Mietwagenanbieters. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Zusätzliche Kosten für Vollkaskoversicherung, Zusatzfahrer oder Einwegmieten werden gesondert ausgewiesen. Verkehrsverstöße und Bußgelder trägt der Mieter.

15. Unterbringung und Verpflegung

15.1 Hotelkategorien

Die in unseren Reiseangeboten angegebenen Hotelkategorien orientieren sich an den offiziellen Klassifizierungen der jeweiligen Länder oder an unserer eigenen Bewertungsskala. Die Kategoriebeschreibung gibt einen Richtwert für den Standard der Unterkunft, ohne eine bestimmte Ausstattung zu garantieren. Bei Überbuchungen eines Hotels ist Granite & Lakes berechtigt, eine gleichwertige oder höherwertige Unterkunft in zumutbarer Entfernung bereitzustellen.

15.2 Boutique- und Designhotels

Granite & Lakes arbeitet bevorzugt mit ausgewählten Boutique- und Designhotels zusammen, die unseren Qualitätsansprüchen entsprechen. Die Zimmerausstattung kann von Standardzimmern abweichen und individuelle Gestaltungselemente aufweisen. Besondere Wünsche hinsichtlich der Zimmerausstattung (Meerblick, ruhige Lage, barrierefreier Zugang) werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden.

15.3 Verpflegung

Die im Reiseprogramm angegebene Verpflegung (Frühstück, Halbpension, Vollpension) bezieht sich auf die im Hotel angebotenen Mahlzeiten. Getränke sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Bei Tagesausflügen werden Mahlzeiten gemäß Reiseprogramm in lokalen Restaurants oder als Picknick bereitgestellt. Allergien und Ernährungsbesonderheiten (vegetarisch, vegan, glutenfrei) sind bei der Buchung mitzuteilen.

15.4 Check-in und Check-out

Die üblichen Check-in-Zeiten in Hotels liegen zwischen 14:00 und 16:00 Uhr, Check-out bis 10:00 oder 11:00 Uhr. Früher Check-in oder später Check-out kann gegen Aufpreis und nach Verfügbarkeit arrangiert werden. Gepäckaufbewahrung ist in den meisten Hotels kostenfrei möglich.

16. Reiseleitung und lokale Betreuung

16.1 Qualifikation der Reiseleiter

Reiseleiter von Granite & Lakes verfügen über fundierte Kenntnisse der jeweiligen Reiseregion, einschließlich Geografie, Geschichte, Kultur und aktueller Veranstaltungen. Sie sind in Erster Hilfe geschult und verfügen über die notwendigen Sprachkenntnisse. Der Reiseleiter vertritt Granite & Lakes vor Ort in organisatorischen Angelegenheiten, jedoch nicht in rechtlichen Fragen. Entscheidungen des Reiseleiters zur Sicherheit und ordnungsgemäßen Durchführung der Reise sind für alle Teilnehmer verbindlich.

16.2 Aufgaben der Reiseleitung

Die Reiseleitung koordiniert den täglichen Reiseablauf, informiert über Programmpunkte und lokale Gegebenheiten und ist erster Ansprechpartner bei Problemen oder Beschwerden. Sie vermittelt kulturelles und historisches Wissen über die besuchten Regionen und unterstützt den Reisenden bei der Orientierung. Der Reiseleiter ist nicht verpflichtet, individuelle Sonderwünsche zu erfüllen, die über das vereinbarte Reiseprogramm hinausgehen.

16.3 Lokale Guides und Fachführer

An bestimmten Orten und Sehenswürdigkeiten werden lokale Guides und Fachführer eingesetzt, die über spezialisiertes Wissen verfügen. Diese unterliegen den lokalen Vorschriften und Vertragsbedingungen. Trinkgelder für lokale Guides sind nicht im Reisepreis enthalten und obliegen dem Ermessen des Reisenden.

17. Gepäck und persönliche Gegenstände

17.1 Gepäckbestimmungen

Gepäckbestimmungen richten sich nach den Vorschriften der jeweiligen Beförderungsunternehmen. Granite & Lakes haftet nicht für Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung oder Gepäckverspätung, außer bei eigenem Verschulden. Wertsachen, elektronische Geräte, Schmuck und wichtige Dokumente sollten im Handgepäck transportiert werden. Eine Reisegepäckversicherung wird empfohlen.

17.2 Haftung für persönliche Gegenstände

Für mitgeführte persönliche Gegenstände, die während der Reise verloren gehen, beschädigt oder gestohlen werden, übernimmt Granite & Lakes keine Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Reisende ist für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Besondere oder wertvolle Gegenstände sollten vor Reiseantritt deklariert werden, sofern eine besondere Haftung vereinbart werden soll.

18. Kinder, Jugendliche und Familienreisen

18.1 Teilnahme von Minderjährigen

Minderjährige dürfen an Reisen von Granite & Lakes nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigten Aufsichtsperson teilnehmen. Für Kinder unter 12 Jahren gelten gegebenenfalls ermäßigte Preise, sofern im Reiseangebot angegeben. Granite & Lakes bietet keine spezielle Kinderbetreuung an, sofern dies nicht ausdrücklich im Reiseprogramm aufgeführt ist.

18.2 Altersbeschränkungen

Bestimmte Reisen, insbesondere Aktiv- und Abenteuerreisen, haben Mindestaltersanforderungen, die im Reiseprogramm angegeben sind. Bei Wanderungen in alpine Regionen, Radtouren oder Wassersportaktivitäten kann ein Mindestalter aus Sicherheitsgründen gelten. Der Reiseleiter ist berechtigt, die Teilnahme von Minderjährigen zu verweigern, wenn die körperliche Eignung nicht gegeben ist.

18.3 Familienrabatte und Kinderzustellbetten

Familienrabatte und Sonderkonditionen für Kinder werden im jeweiligen Reiseangebot ausgewiesen. Kinderzustellbetten und Babybetten sind nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis buchbar. Der Kunde teilt den Bedarf bei der Buchung mit. Nicht alle Hotels verfügen über familienfreundliche Einrichtungen; dies wird im Reiseprogramm kenntlich gemacht.

19. Barrierefreiheit und besondere Bedürfnisse

19.1 Barrierefreie Reiseoptionen

Granite & Lakes bemüht sich, barrierefreie Reiseoptionen anzubieten und mit Partnerhotels zusammenzuarbeiten, die über entsprechende Einrichtungen verfügen. Besondere Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit (Rollstuhlgerechtigkeit, barrierefreie Badezimmer, Aufzug) sind bei der Buchung mitzuteilen. Nicht alle Reiseziele, Unterkünfte und Beförderungsmittel sind vollständig barrierefrei zugänglich.

19.2 Allergien und Ernährungsbesonderheiten

Allergien, Unverträglichkeiten und Ernährungsbesonderheiten (vegetarisch, vegan, glutenfrei, laktosefrei, halal, koscher) sind bei der Buchung anzugeben. Granite & Lakes leitet diese Informationen an die beteiligten Leistungsträger weiter. Eine vollständige Allergenfreiheit kann nicht garantiert werden, insbesondere in Restaurants und bei Verpflegung im Rahmen von Ausflügen.

19.3 Mobilitätseinschränkungen

Bei Mobilitätseinschränkungen prüft Granite & Lakes die Machbarkeit der gebuchten Reise und berät zu geeigneten Alternativen. Zusätzliche Kosten für Hilfsmittel, besondere Unterbringung oder individuelle Betreuung trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart. Der Reisende ist verpflichtet, über seine Einschränkungen vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.

20. Sicherheit und Gesundheit

20.1 Sicherheitshinweise

Granite & Lakes informiert den Reisenden über bekannte Sicherheitsrisiken am Reiseziel, soweit diese zum Zeitpunkt der Buchung bekannt sind. Der Reisende ist verpflichtet, Sicherheitshinweise des Reiseleiters, örtlicher Behörden und des Auswärtigen Amtes zu beachten. Bei erhöhter Gefährdung kann Granite & Lakes die Reise absagen, umbuchen oder den Reiseverlauf ändern.

20.2 Impfschutz und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist selbst für die Einhaltung erforderlicher Impfungen und gesundheitlicher Vorschriften verantwortlich. Granite & Lakes gibt allgemeine Hinweise, übernimmt jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und des Auswärtigen Amtes sollten vor Reiseantritt eingesehen werden.

20.3 Medizinische Versorgung

Eine ausreichende Reisekrankenversicherung mit medizinischem Rücktransport wird dringend empfohlen. Granite & Lakes organisiert keinen medizinischen Rücktransport ohne entsprechende Versicherungsdeckung. Im Notfall unterstützt der Reiseleiter bei der Kontaktaufnahme mit lokalen Rettungsdiensten und Krankenhäusern.

21. Umwelt und Nachhaltigkeit

21.1 Nachhaltige Reisegestaltung

Granite & Lakes legt Wert auf umweltbewusste und nachhaltige Reisegestaltung. Wir bevorzugen lokale Partner, nachhaltige Unterkünfte und umweltfreundliche Beförderungsmittel, soweit dies mit dem Reisekonzept vereinbar ist. Reisende werden gebeten, Ressourcen schonend zu nutzen, Abfall zu vermeiden und lokale Gemeinschaften respektvoll zu behandeln.

21.2 Verhaltenskodex in der Natur

In Naturschutzgebieten, Nationalparks und besonders schützenswerten Landschaften sind die örtlichen Vorschriften zu beachten. Reisende werden gebeten, keine Spuren zu hinterlassen, Flora und Fauna nicht zu beschädigen und auf gekennzeichneten Wegen zu bleiben. Verstöße gegen Naturschutzbestimmungen können zum Ausschluss von der Reise führen und strafrechtliche Konsequenzen haben.

22. Kommunikation und Informationspflichten

22.1 Erreichbarkeit

Granite & Lakes ist während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 9:00–18:00 Uhr, Samstag 10:00–14:00 Uhr) telefonisch unter +49 30 8472 6193 und per E-Mail unter [email protected] erreichbar. Notfallkontaktdaten für die Reisezeit werden in den Reiseunterlagen mitgeteilt. Außerhalb der Geschäftszeiten steht ein Notfallanschluss für dringende Fälle während laufender Reisen zur Verfügung.

22.2 Informationspflichten des Veranstalters

Granite & Lakes informiert den Kunden über wesentliche Änderungen vor Reiseantritt, über bekannte Risiken am Reiseziel und über wesentliche Reisebedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten aktuell zu halten und Mitteilungen von Granite & Lakes unverzüglich zu prüfen.

22.3 Informationspflichten des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, Granite & Lakes unverzüglich über Umstände zu informieren, die die Durchführung der Reise beeinträchtigen könnten, einschließlich gesundheitlicher Einschränkungen, Änderungen der Reisedokumente oder behördlicher Anordnungen. Die Unterlassung wesentlicher Informationen kann zum Ausschluss von der Reise oder zum Verlust von Ansprüchen führen.

23. Gutscheine und Aktionsangebote

23.1 Gutscheine

Gutscheine von Granite & Lakes sind übertragbar, sofern nicht anders angegeben. Gutscheine sind nicht in bar einlösbar und nicht mit anderen Aktionen oder Rabatten kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel 24 Monate ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf der Gültigkeit erlischt der Anspruch, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.

23.2 Aktionsangebote und Frühbucherrabatte

Aktionspreise und Frühbucherrabatte gelten nur für den angegebenen Zeitraum und bei Verfügbarkeit. Nachträgliche Preisreduzierungen berechtigen nicht zur Nachforderung des Differenzbetrages (Best-Price-Garantie ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich angeboten). Aktionsangebote sind nicht mit anderen Rabatten, Gutscheinen oder Treueprogramm-Vorteilen kombinierbar.

24. Treueprogramm und Stammkunden

24.1 Treueprogramm

Granite & Lakes kann ein Treueprogramm für Stammkunden anbieten, das Vorteile wie Rabatte, Upgrades oder exklusive Reiseangebote umfasst. Die Teilnahmebedingungen werden gesondert kommuniziert und können jederzeit angepasst werden. Punkte und Vorteile sind persönlich, nicht übertragbar und nicht in bar einlösbar. Bei Beendigung des Treueprogramms verfallen nicht eingelöste Vorteile ohne Ausgleich.

24.2 Kundenkonto

Bei Nutzung eines Kundenkontos auf unserer Website sind die Zugangsdaten geheim zu halten. Granite & Lakes haftet nicht für Missbrauch durch Dritte, wenn der Kunde seine Zugangsdaten fahrlässig offengelegt hat. Der Kunde ist verpflichtet, Granite & Lakes unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einem unbefugten Zugriff erlangt.

25. Insolvenzabsicherung

25.1 Sicherungsschein

Granite & Lakes verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB für Pauschalreisen. Im Insolvenzfall können Reisende mit laufendem oder noch nicht angetretenem Reisevertrag sich an die Absicherung wenden. Die entsprechenden Nachweise und Kontaktdaten der Absicherung werden auf Anfrage und in den Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.

25.2 Rückholung im Insolvenzfall

Die Insolvenzabsicherung deckt die Kosten für die Rückbeförderung des Reisenden bei Insolvenz des Veranstalters während einer laufenden Pauschalreise im Ausland. Weitere Ansprüche richten sich nach den Bedingungen der Absicherung und den gesetzlichen Bestimmungen.

26. Geistiges Eigentum

26.1 Urheberrechte an Reisematerialien

Alle Reisebeschreibungen, Routenpläne, Karten, Fotografien, Videos und sonstigen Materialien, die von Granite & Lakes erstellt oder bereitgestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Granite & Lakes.

26.2 Nutzungsrechte an Reisefotos

Granite & Lakes kann während der Reise Fotografien und Videos erstellen, die für Marketing- und Werbezwecke verwendet werden. Reisende, die nicht auf Bildern erscheinen möchten, teilen dies dem Reiseleiter zu Reisebeginn mit. Die Reisenden räumen Granite & Lakes das nicht-exklusive Recht ein, von ihnen erstellte und freiwillig geteilte Inhalte (Social-Media-Posts, Bewertungen) für Marketingzwecke zu nutzen.

27. Beschwerdemanagement

27.1 Beschwerdeverfahren

Beschwerden sind unverzüglich während der Reise dem Reiseleiter oder unverzüglich nach Reiseende schriftlich an Granite & Lakes, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, oder per E-Mail an [email protected] zu richten. Granite & Lakes bearbeitet Beschwerden innerhalb von 14 Werktagen und teilt dem Kunden das Ergebnis schriftlich mit.

27.2 Schlichtung

Granite & Lakes ist bemüht, Streitigkeiten im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Granite & Lakes ist weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

28. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

28.1 Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und nicht bereits durch Zahlung eines Teilbetrages erloschen sind.

28.2 Abtretung

Granite & Lakes ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag auf einen anderen Veranstalter zu übertragen, sofern der Kunde hierdurch nicht schlechter gestellt wird. Der Kunde wird über eine solche Übertragung rechtzeitig informiert. Ansprüche des Kunden gegen Granite & Lakes können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

29. Verjährung

29.1 Verjährungsfristen

Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Bei Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Körperverletzung gelten die gesetzlichen Fristen. Die Verjährung wird durch Anerkennung oder gerichtliche Geltendmachung gehemmt.

30. EU-Pauschalreiserichtlinie und Formblätter

30.1 Umsetzung der Richtlinie

Die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302) wurde in deutsches Recht umgesetzt. Granite & Lakes erfüllt alle Informationspflichten aus dieser Richtlinie. Vor Vertragsschluss über eine Pauschalreise erhält der Kunde das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden über wesentliche Rechte nach der Pauschalreiserichtlinie.

30.2 Informationspflichten

Der Kunde erhält vor Vertragsschluss Informationen über die wesentlichen Merkmale der Reiseleistungen, den Gesamtpreis, Zahlungs- und Zahlungsfristen, die Mindestteilnehmerzahl, den Reiseantritt und die Dauer, den Pass- und Visumerfordernissen sowie über den Rücktritt und die damit verbundenen Kosten. Diese Informationen werden in Textform übermittelt.

31. Haustiere und besondere Mitreisende

31.1 Mitnahme von Haustieren

Die Mitnahme von Haustieren ist bei Reisen von Granite & Lakes in der Regel nicht möglich, da die meisten Unterkünfte, Beförderungsunternehmen und Reiseprogramme keine Haustiere gestatten. In Ausnahmefällen kann nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis eine Mitnahme arrangiert werden, sofern alle beteiligten Leistungsträger zustimmen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur Mitnahme von Tieren (Impfungen, Transportbehälter, Einreisebestimmungen).

31.2 Reisen mit Kleinkindern

Für Reisen mit Kleinkindern (unter 2 Jahren) gelten besondere Bedingungen. Kinderwagen, Reisebetten und andere Ausrüstung können nach Verfügbarkeit bereitgestellt werden. Der Kunde informiert Granite & Lakes bei Buchung über das Alter der mitreisenden Kinder. Nicht alle Reiseprogramme sind für Kleinkinder geeignet; dies wird im Reiseangebot kenntlich gemacht.

32. Währung, Trinkgelder und Nebenkosten

32.1 Währung und Zahlungsmittel

Alle Preise werden in Euro angegeben und abgerechnet. Vor Ort können zusätzliche Kosten in lokaler Währung anfallen (Eintrittsgelder, Parkgebühren, Kurtaxe). Granite & Lakes übernimmt keine Verantwortung für Wechselkursänderungen bei Zahlungen vor Ort. Der Reisende sollte sich vor Reiseantritt über gängige Zahlungsmittel am Reiseziel informieren.

32.2 Trinkgelder und übliche Zuwendungen

Trinkgelder für Reiseleiter, Busfahrer, Hotelpersonal, Restaurantbedienung und lokale Guides sind nicht im Reisepreis enthalten. In Deutschland ist das Trinkgeld freiwillig, wird in der Gastronomie jedoch üblich gegeben (in der Regel 5–10 Prozent des Rechnungsbetrages oder Aufrunden). Der Reiseleiter informiert über ortsübliche Gepflogenheiten.

32.3 Kurtaxe und lokale Abgaben

Kurtaxe, City-Tax, Umweltabgaben und vergleichbare lokale Abgaben sind, sofern nicht ausdrücklich im Reisepreis enthalten, vom Reisenden direkt an die Unterkunft oder die örtliche Behörde zu entrichten. Granite & Lakes informiert über bekannte Abgaben im Reiseprogramm.

33. Technische Ausstattung und Kommunikation während der Reise

33.1 WLAN und Internetzugang

WLAN-Verfügbarkeit in Hotels, Restaurants und Beförderungsmitteln variiert je nach Anbieter und Region. Granite & Lakes garantiert keinen durchgängigen oder hochgeschwindigkeitsfähigen Internetzugang während der Reise. In abgelegenen Regionen (Nationalparks, Berggebiete, Seenlandschaften) kann kein Internetzugang verfügbar sein.

33.2 Mobilfunk und Roaming

Der Reisende ist selbst für die Bereitstellung eines funktionsfähigen Mobiltelefons und ausreichenden Roaming- oder lokaler SIM-Karten verantwortlich. Granite & Lakes übernimmt keine Haftung für eingeschränkte Mobilfunkverfügbarkeit in bestimmten Regionen.

34. Raucherregelungen und Alkohol

34.1 Rauchverbot

In allen Beförderungsmitteln (Bus, Bahn, Flugzeug) und in den meisten Unterkünften und Restaurants gilt ein Rauchverbot. Raucherbereiche werden von den jeweiligen Leistungsträgern bereitgestellt, sofern vorhanden. Der Reisende hat die örtlichen Rauchervorschriften zu beachten.

34.2 Alkohol und Verantwortung

Bei Reisen, die Weinverkostungen, Brauereibesichtigungen oder vergleichbare Veranstaltungen umfassen, wird der Reisende auf verantwortungsvollen Alkoholkonsum hingewiesen. Der Reisende ist für sein Verhalten unter Alkoholeinfluss selbst verantwortlich. Granite & Lakes haftet nicht für Schäden, die durch übermäßigen Alkoholkonsum des Reisenden entstehen.

35. Ergänzende Bestimmungen

35.1 Pauschalreise-Richtlinie und Verbraucherrechte

Als Verbraucher haben Sie bei Pauschalreisen umfangreiche Rechte nach der EU-Pauschalreiserichtlinie. Dazu gehören das Recht auf vorvertragliche Informationen, das Recht auf Preistransparenz, das Recht auf Rücktritt bei wesentlichen Preiserhöhungen, das Recht auf Minderung bei Mängeln und das Recht auf Insolvenzabsicherung. Granite & Lakes erfüllt alle gesetzlichen Informations- und Sicherungspflichten und steht Ihnen für Fragen zu Ihren Rechten jederzeit zur Verfügung.

35.2 Reisepass- und Visumspflichten

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Für Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass mit ausreichender Gültigkeitsdauer (in der Regel mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus) erforderlich. Visa-Pflichten richten sich nach der Staatsangehörigkeit des Reisenden und dem Reiseziel. Der Reisende ist für die rechtzeitige Beschaffung aller erforderlichen Dokumente verantwortlich. Granite & Lakes unterstützt bei der Beschaffung von Visa nur, wenn dies ausdrücklich als Zusatzleistung gebucht wurde.

35.3 Fotografie und Bildrechte

Das Fotografieren und Filmen an öffentlichen Orten und in den meisten Sehenswürdigkeiten ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. In Museen, Kirchen, Schlössern und bei bestimmten Veranstaltungen können Einschränkungen gelten. Der Reisende hat die örtlichen Bestimmungen zu beachten. Granite & Lakes haftet nicht für Bußgelder oder Beschlagnahmungen aufgrund von Verstößen gegen Fotografieverbote.

35.4 Wetterbedingungen und saisonale Schwankungen

Granite & Lakes gestaltet Reiseprogramme unter Berücksichtigung typischer Wetterbedingungen der jeweiligen Saison. Extremwetter, ungewöhnliche Schneeverhältnisse, Hochwasser oder Hitzewellen können die Durchführung einzelner Programmpunkte beeinflussen. Granite & Lakes ist bemüht, gleichwertige Alternativen anzubieten, haftet jedoch nicht für wetterbedingte Änderungen, die außerhalb des Einflussbereichs liegen. Der Reisende wird gebeten, wettergerechte Kleidung und Ausrüstung mitzuführen.

35.5 COVID-19 und Pandemieregeln

Im Falle von Pandemien, Epidemien oder vergleichbaren gesundheitlichen Notlagen können behördliche Anordnungen die Durchführung von Reisen beeinflussen. Granite & Lakes informiert den Kunden über bekannte Anforderungen (Impfungen, Tests, Quarantäne) zum Zeitpunkt der Buchung und vor Reiseantritt. Bei behördlich angeordneten Reisebeschränkungen gelten die Regelungen zur höheren Gewalt gemäß Abschnitt 7.2 dieser AGB. Der Kunde wird auf die Möglichkeit empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung mit Pandemie-Deckung abzuschließen.

35.6 Veranstaltungen und öffentliche Feiertage

Reisen während öffentlicher Feiertage, Messen, Festivals oder Großveranstaltungen können mit erhöhtem Verkehrsaufkommen, geschlossenen Geschäften oder geänderten Öffnungszeiten verbunden sein. Granite & Lakes berücksichtigt bekannte Termine bei der Reiseplanung, kann jedoch nicht für alle örtlichen Besonderheiten garantieren. Programmänderungen aufgrund von Veranstaltungen berechtigen nicht zum Rücktritt, sofern gleichwertige Alternativen angeboten werden.

35.7 Reisegepäck und Packempfehlungen

Granite & Lakes stellt in den Reiseunterlagen Packempfehlungen bereit, die auf dem Reisetyp und der Jahreszeit basieren. Der Reisende ist für angemessenes Reisegepäck verantwortlich. Bei Aktivreisen (Wanderungen, Radtouren) sind funktionale Kleidung und geeignetes Schuhwerk erforderlich. Granite & Lakes haftet nicht für Unannehmlichkeiten aufgrund unzureichender Ausrüstung des Reisenden.

35.8 Partnerschaften und Kooperationen

Granite & Lakes arbeitet mit ausgewählten Partnern zusammen, darunter Boutique-Hotels, regionale Restaurants, lokale Reiseleiter und Spezialanbieter. Die Auswahl der Partner erfolgt nach Qualitätskriterien und regionaler Verankerung. Granite & Lakes behält sich vor, Partner auszutauschen, sofern gleichwertige Leistungen gewährleistet bleiben.

35.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung

Granite & Lakes führt regelmäßige Qualitätsprüfungen der angebotenen Reisen durch, einschließlich Inspektion von Unterkünften, Bewertung von Reiseleitern und Auswertung von Kundenfeedback. Reisende werden nach Reiseende gebeten, an Umfragen teilzunehmen. Das Feedback fließt in die Weiterentwicklung unseres Angebots ein.

35.10 Änderungen der AGB

Granite & Lakes behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Änderungen werden auf unserer Website veröffentlicht. Wesentliche Änderungen werden bestehenden Kunden mitgeteilt, sofern dies zumutbar ist.

35.10 Änderungen der AGB

Granite & Lakes behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Änderungen werden auf unserer Website veröffentlicht. Wesentliche Änderungen werden bestehenden Kunden mitgeteilt, sofern dies zumutbar ist.

37. Detaillierte Regelungen zu Pauschalreisen

37.1 Zusammenstellung der Reiseleistungen

Bei der Zusammenstellung von Pauschalreisen wählt Granite & Lakes die einzelnen Reiseleistungen nach sorgfältiger Prüfung aus und kombiniert diese zu einem Gesamtpaket. Die Auswahl erfolgt auf Basis langjähriger Erfahrung, Kundenfeedback und regelmäßiger Qualitätsprüfungen vor Ort. Jede Pauschalreise wird mindestens einmal jährlich hinsichtlich der Aktualität des Programms, der Qualität der Unterkünfte und der Zufriedenheit der Reisenden überprüft. Granite & Lakes behält sich vor, einzelne Leistungsträger auszutauschen, wenn die Qualität nicht mehr unseren Standards entspricht.

Die im Reiseprogramm beschriebenen Leistungen werden in der Regel in der angegebenen Reihenfolge erbracht. Granite & Lakes ist berechtigt, die Reihenfolge einzelner Programmpunkte zu ändern, wenn dies aus organisatorischen Gründen, Wetterbedingungen oder örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist, sofern der Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigt wird. Der Reisende wird über wesentliche Änderungen der Tagesplanung durch den Reiseleiter informiert.

37.2 Informationspflichten bei Pauschalreisen

Vor Vertragsschluss über eine Pauschalreise stellt Granite & Lakes dem Kunden alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Verfügung. Dazu gehören die wesentlichen Merkmale der Reiseleistungen einschließlich des Reiseziels, der Reiseroute und der Aufenthaltsdauer, der Art der Beförderung, der Unterkunft einschließlich Verpflegung, der geplanten Ausflüge und sonstigen Dienstleistungen, dem Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und obligatorischen Zusatzkosten, den Zahlungsbedingungen und Fristen, der Mindestteilnehmerzahl, dem Zeitpunkt des Reiseantritts und der Dauer, den Pass- und Visumerfordernissen einschließlich Gesundheitsformalitäten sowie den Bedingungen für den Rücktritt des Kunden und die damit verbundenen Kosten.

Diese Informationen werden in Textform übermittelt, in der Regel per E-Mail oder als Bestandteil der Buchungsbestätigung. Der Kunde bestätigt mit der Buchung, diese Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Bei nachträglichen Änderungen wesentlicher Informationen vor Reiseantritt informiert Granite & Lakes den Kunden unverzüglich.

37.3 Preisgestaltung bei Pauschalreisen

Der Gesamtpreis einer Pauschalreise setzt sich aus den Einzelkosten der gebuchten Leistungen zuzüglich einer Organisationsgebühr zusammen, die die Planung, Koordination und Betreuung durch Granite & Lakes abdeckt. Saisonale Preisschwankungen, insbesondere in der Hauptreisezeit (Juni bis September) und während Feiertagen, sind im jeweiligen Reiseangebot berücksichtigt. Frühbucherrabatte und Last-Minute-Angebote werden gesondert ausgewiesen und unterliegen den jeweiligen Aktionsbedingungen.

Kinderermäßigungen, Seniorenrabatte und Gruppenpreise werden im Reiseangebot angegeben. Ein Anspruch auf Rabatte besteht nur bei Erfüllung der angegebenen Voraussetzungen (z. B. Mindestgruppengröße, Buchungsfrist). Nachträgliche Rabattanträge nach Vertragsschluss werden nicht berücksichtigt, sofern der Rabatt zum Zeitpunkt der Buchung hätte beantragt werden können.

37.4 Leistungsträger bei Pauschalreisen

Granite & Lakes arbeitet mit sorgfältig ausgewählten Leistungsträgern zusammen, darunter Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Fluggesellschaften, Bahnunternehmen, Busunternehmen, Restaurants, Museen und lokale Reiseleiter. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Qualität, Zuverlässigkeit, Lage, Nachhaltigkeit und Preis-Leistungs-Verhältnis. Granite & Lakes überprüft Leistungsträger regelmäßig und behält sich vor, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn wiederholt Mängel festgestellt werden.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Beauftragung bestimmter Leistungsträger, sofern nicht ausdrücklich im Reisevertrag vereinbart. Bei Ausfall eines Leistungsträgers bemüht sich Granite & Lakes um eine gleichwertige Alternative. Ein Anspruch auf bestimmte Marken, Hotelketten oder Beförderungsunternehmen besteht nicht.

38. Detaillierte Stornierungs- und Umbuchungsregelungen

38.1 Stornierung durch den Kunden

Die Stornierung einer gebuchten Reise muss in Textform erfolgen, in der Regel per E-Mail an [email protected]. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zugang der Stornierung bei Granite & Lakes, nicht der Versandzeitpunkt durch den Kunden. Bei telefonischer Stornierung ist der Kunde verpflichtet, die Stornierung unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Granite & Lakes bestätigt den Eingang der Stornierung und teilt die anfallenden Stornogebühren sowie den Erstattungsbetrag mit.

Bei Stornierung mehrerer Teilnehmer einer Gruppenbuchung werden die Stornogebühren für jeden stornierten Teilnehmer einzeln berechnet. Verbleibt die Gruppe unter der Mindestteilnehmerzahl, kann Granite & Lakes die Reise für die verbleibenden Teilnehmer absagen oder eine Preisanpassung vornehmen. Der Kunde wird über diese Möglichkeit bei Gruppenbuchungen hingewiesen.

38.2 Stornierung bei Krankheit und Unfall

Bei Stornierung wegen Krankheit oder Unfall des Kunden oder eines nahen Angehörigen gelten die regulären Stornobedingungen, sofern keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. Der Kunde wird auf die Möglichkeit empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die Stornokosten bei Krankheit, Unfall oder anderen versicherten Ereignissen übernimmt. Granite & Lakes benötigt bei Stornierung wegen Krankheit eine ärztliche Bescheinigung, die jedoch keine Befreiung von Stornogebühren bewirkt, sofern keine Versicherung vorliegt.

38.3 Umbuchungsmöglichkeiten im Detail

Umbuchungen umfassen Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunftskategorie, der Zimmerbelegung oder der gebuchten Zusatzleistungen. Jede Umbuchung wird als gesonderter Vorgang behandelt und kann Bearbeitungsgebühren nach sich ziehen. Bei Umbuchung in eine höherpreisige Reise ist die Preisdifferenz sofort fällig. Bei Umbuchung in eine niedrigpreisige Reise wird die Differenz abzüglich anfallender Stornogebühren für die ursprüngliche Buchung erstattet.

Umbuchungswünsche werden nach Verfügbarkeit bearbeitet. Granite & Lakes bemüht sich, Umbuchungswünsche zu erfüllen, kann jedoch keine Verfügbarkeit garantieren. Bei Nichterfüllung eines Umbuchungswunsches kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; es gelten die Stornobedingungen zum Zeitpunkt des Rücktritts.

38.4 No-Show und vorzeitige Reisebeendigung

Erscheint der Reisende nicht zum vereinbarten Reiseantritt (No-Show) oder beendet er die Reise vorzeitig ohne triftigen Grund, verfallen die nicht in Anspruch genommenen Leistungen ohne Erstattungsanspruch. Bei vorzeitiger Reisebeendigung aus triftigen Gründen (schwere Erkrankung, Todesfall in der Familie, höhere Gewalt) prüft Granite & Lakes eine anteilige Erstattung nicht genutzter Leistungen nach Abzug bereits angefallener Kosten und Stornogebühren. Ein Rechtsanspruch auf Erstattung besteht nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

39. Haftungsregelungen im Detail

39.1 Haftung für Reisevorbereitung

Granite & Lakes haftet für die sorgfältige Vorbereitung der Reise, einschließlich der Recherche zu Reisezielen, der Auswahl geeigneter Leistungsträger, der Erstellung korrekter Reiseunterlagen und der Information des Kunden über wesentliche Reisebedingungen. Diese Sorgfaltspflicht umfasst auch die Berücksichtigung bekannter Risiken am Reiseziel und die Anpassung des Reiseprogramms bei veränderten Gegebenheiten vor Reiseantritt.

39.2 Haftung während der Reise

Während der Reise haftet Granite & Lakes für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dies umfasst die Bereitstellung der gebuchten Beförderung, Unterkunft und sonstigen Leistungen in der vereinbarten Qualität. Der Reiseleiter ist bevollmächtigt, im Namen von Granite & Lakes Entscheidungen zu treffen, die der ordnungsgemäßen Durchführung der Reise dienen. Anweisungen des Reiseleiters zur Sicherheit sind vom Reisenden zu befolgen.

39.3 Haftungsausschlüsse

Granite & Lakes haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt, kriegerische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch das Verhalten des Reisenden, Dritter oder unabwendbare Ereignisse verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind oder wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.

39.4 Haftungshöchstgrenzen

Die vertragliche Haftung von Granite & Lakes für Schäden, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit der Schaden weder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde noch aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultiert. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Granite & Lakes nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Granite & Lakes.

39.5 Haftung für vermittelte Leistungen

Bei Reiseleistungen, die Granite & Lakes lediglich vermittelt, haftet Granite & Lakes ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers und die ordnungsgemäße Vermittlung. Die Haftung für die Erbringung der vermittelten Leistung obliegt dem jeweiligen Leistungsträger. Der Kunde wird bei Vermittlungsleistungen ausdrücklich auf den Vertragspartner und dessen AGB hingewiesen. Direktansprüche gegen den Leistungsträger bleiben unberührt.

40. Besondere Bestimmungen für Individualreisen

40.1 Angebotserstellung und Gültigkeit

Individualreisen werden auf Basis einer Anfrage des Kunden erstellt. Der Kunde teilt Granite & Lakes seine Wünsche hinsichtlich Reiseziel, Reisedauer, Budget, Reiseteilnehmer, besonderen Interessen und Anforderungen mit. Granite & Lakes erstellt daraufhin ein individuelles Angebot, das in der Regel innerhalb von fünf Werktagen übermittelt wird. Das Angebot ist 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Nach Ablauf der Gültigkeit können sich Preise und Verfügbarkeiten geändert haben.

40.2 Anpassungen während der Planung

Änderungswünsche des Kunden nach Annahme des Angebots können zu Preis- und Terminanpassungen führen. Granite & Lakes erstellt in diesem Fall ein überarbeitetes Angebot. Mehrfache Überarbeitungen können Bearbeitungsgebühren nach sich ziehen, die im Einzelfall mitgeteilt werden. Der Kunde kann Änderungswünsche bis zu 30 Tage vor Reiseantritt kostenpflichtig äußern; ab 29 Tagen gelten die Umbuchungsbedingungen.

40.3 Selbstständige Durchführung

Bei Individualreisen ohne Reiseleitung ist der Kunde für die selbstständige Durchführung der Reise verantwortlich. Dies umfasst die Einhaltung von Fahrplänen, die Anreise zu den gebuchten Unterkünften und die Wahrnehmung gebuchter Ausflüge und Aktivitäten. Granite & Lakes stellt detaillierte Reiseunterlagen bereit, haftet jedoch nicht für Verspätungen oder Fehlplanungen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen.

41. Reisende mit besonderen Bedürfnissen

41.1 Rollstuhlfahrer und mobilitätseingeschränkte Reisende

Granite & Lakes bemüht sich, Reisen für mobilitätseingeschränkte Reisende zugänglich zu gestalten. Bei der Buchung sind besondere Anforderungen mitzuteilen, einschließlich Art der Einschränkung, benötigter Hilfsmittel und Grad der Unterstützung. Granite & Lakes prüft die Machbarkeit und berät zu geeigneten Reiseoptionen. Nicht alle Reiseziele, Unterkünfte und Beförderungsmittel sind barrierefrei. Der Reisende trägt die Verantwortung für die Mitnahme und den Betrieb eigener Hilfsmittel, sofern nicht anders vereinbart.

41.2 Schwangere Reisende

Schwangere Reisende werden gebeten, vor Buchung einen Arzt zu konsultieren und Granite & Lakes über die Schwangerschaft zu informieren. Bestimmte Reisearten (Aktivreisen, Flugreisen in späteren Schwangerschaftsmonaten, Reisen in entlegene Gebiete) können für Schwangere nicht geeignet sein. Granite & Lakes haftet nicht für gesundheitliche Komplikationen während der Reise. Eine Reiserücktrittsversicherung mit Schwangerschaftsdeckung wird empfohlen.

41.3 Reisende mit chronischen Erkrankungen

Reisende mit chronischen Erkrankungen, die regelmäßiger medizinischer Versorgung bedürfen, sind verpflichtet, Granite & Lakes vor Buchung zu informieren. Granite & Lakes prüft, ob die gebuchte Reise medizinisch vertretbar ist und ob am Reiseziel ausreichende Versorgungsmöglichkeiten bestehen. Der Reisende ist für die Mitnahme ausreichender Medikamente und medizinischer Unterlagen verantwortlich. Granite & Lakes haftet nicht für Versorgungsengpässe am Reiseziel.

42. Regionale Besonderheiten deutscher Reiseziele

42.1 Alpine Regionen und Mittelgebirge

Reisen in alpine Regionen (Bayerische Alpen, Berchtesgadener Land, Allgäu) und granitene Mittelgebirge (Erzgebirge, Fichtelgebirge, Bayerischer Wald) können wetterbedingten Einschränkungen unterliegen. Bergwanderungen erfordern angemessene Ausrüstung und körperliche Fitness. Granite & Lakes informiert über Schwierigkeitsgrade und empfiehlt geeignete Reisezeiten. Bei Unwetter, Lawinengefahr oder gesperrten Wegen können Programmpunkte geändert oder ausgesetzt werden.

42.2 Seenlandschaften und Küstenregionen

Reisen zu Seenlandschaften (Mecklenburgische Seenplatte, Chiemsee, Bodensee) und Küstenregionen (Ostsee, Nordsee) können von Wetter und Wasserständen beeinflusst werden. Bootsausflüge und Wassersportaktivitäten unterliegen den örtlichen Sicherheitsvorschriften. Granite & Lakes haftet nicht für wetterbedingte Ausfälle von Wasseraktivitäten. Schwimmkenntnisse können bei Wasseraktivitäten erforderlich sein.

42.3 Historische Städte und Kulturregionen

Städtereisen zu historischen Zentren (Berlin, Dresden, München, Heidelberg, Rothenburg ob der Tauber) können während Großveranstaltungen, Messen und Feiertagen mit erhöhtem Besucheraufkommen verbunden sein. Granite & Lakes plant Reisen unter Berücksichtigung bekannter Termine. Schließungen von Museen, Denkmälern oder Veranstaltungsorten können kurzfristig erfolgen; Granite & Lakes bemüht sich um gleichwertige Alternativen.

43. Zahlungsabwicklung und Finanzierung

43.1 Akzeptierte Zahlungsmethoden

Granite & Lakes akzeptiert Banküberweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), Debitkarte und gegebenenfalls weitere auf der Website angegebene Zahlungsmethoden. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt über gesicherte, PCI-DSS-zertifizierte Zahlungsgateways. Granite & Lakes speichert keine vollständigen Kreditkartendaten auf eigenen Servern. Bei Zahlung per Banküberweisung gelten die angegebenen Fristen; der Zahlungseingang ist maßgeblich, nicht der Überweisungszeitpunkt.

43.2 Ratenzahlung und Finanzierung

Sofern angeboten, kann eine Ratenzahlung oder Finanzierung über einen Partner vereinbart werden. Die Bedingungen der Finanzierung richten sich nach dem jeweiligen Finanzierungspartner. Granite & Lakes vermittelt Finanzierungsangebote und haftet nicht für die Konditionen des Finanzierungspartners. Bei Finanzierung bleibt der Kunde zur Zahlung des vollen Reisepreises verpflichtet, auch wenn die Finanzierung nicht bewilligt wird.

43.3 Rückerstattungen

Rückerstattungen erfolgen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel oder per Banküberweisung auf ein vom Kunden angegebenes Konto. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 14 Werktage nach Abschluss der Stornierung oder Minderung. Bei Rückerstattungen auf Kreditkarten kann die Gutschrift je nach Kreditinstitut weitere Tage in Anspruch nehmen. Granite & Lakes behält sich vor, Rückerstattungen mit offenen Forderungen des Kunden zu verrechnen.

44. Verhalten und Etikette während der Reise

44.1 Respekt gegenüber Kultur und Tradition

Reisende werden gebeten, lokale Kulturen, Traditionen und Bräuche zu respektieren. Dies umfasst angemessene Kleidung bei Kirchenbesuchen, Respekt vor religiösen Stätten und Rücksichtnahme auf lokale Gepflogenheiten. Granite & Lakes informiert in den Reiseunterlagen über besondere kulturelle Aspekte der besuchten Regionen. Verstöße gegen lokale Gesetze oder grundlegende Verhaltensregeln können zum Ausschluss von der Reise führen.

44.2 Umgang mit Mitreisenden und Leistungsträgern

Der Reisende hat sich gegenüber Mitreisenden, Reiseleitern, Hotelpersonal und anderen Leistungsträgern respektvoll zu verhalten. Diskriminierung, Belästigung, Gewalt oder aggressive Verhaltensweisen werden nicht toleriert und können zum sofortigen Ausschluss von der Reise ohne Erstattungsanspruch führen. Granite & Lakes behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstößen zukünftige Buchungen abzulehnen.

44.3 Alkohol- und Drogenkonsum

Der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol wird erwartet. Der Reisende haftet für Schäden, die durch übermäßigen Alkoholkonsum verursacht werden. Der Konsum illegaler Drogen ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss von der Reise sowie zur Anzeige bei den zuständigen Behörden. Granite & Lakes haftet nicht für gesundheitliche oder rechtliche Konsequenzen des Drogenkonsums.

45. Dokumentation und Nachweispflichten

45.1 Rechnungen und Buchungsbestätigungen

Granite & Lakes stellt dem Kunden nach Zahlungseingang eine Rechnung aus. Die Rechnung enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben einschließlich Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Reisepreis, Mehrwertsteuer und Zahlungsbedingungen. Die Buchungsbestätigung dient als Nachweis des Reisevertrages und ist bei Reiseantritt vorzuzeigen, sofern in den Reiseunterlagen verlangt.

45.2 Teilnahmebestätigungen und Zertifikate

Sofern im Reiseprogramm vorgesehen, stellt Granite & Lakes Teilnahmebestätigungen oder Zertifikate für absolvierte Aktivitäten (z. B. Wanderungen, Kurse) aus. Ein Anspruch auf Ausstellung besteht nur bei vollständiger Teilnahme an der jeweiligen Aktivität. Die Ausstellung erfolgt in der Regel nach Reiseende per E-Mail.

46. Kooperationspartner und Subunternehmer

46.1 Auswahl und Überwachung von Leistungsträgern

Granite & Lakes arbeitet mit sorgfältig ausgewählten Kooperationspartnern und Subunternehmern zusammen, um die vereinbarten Reiseleistungen zu erbringen. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Qualität, Zuverlässigkeit, Preis-Leistungs-Verhältnis und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Granite & Lakes überprüft Leistungsträger regelmäßig und behält sich vor, Partnerschaften zu beenden, wenn wiederholt Mängel festgestellt werden oder gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt werden.

46.2 Verantwortlichkeit bei Subunternehmern

Bei Pauschalreisen haftet Granite & Lakes für Fehler und Mängel der beauftragten Subunternehmer und Leistungsträger, als hätte Granite & Lakes die Leistung selbst erbracht. Der Kunde kann sich daher unmittelbar an Granite & Lakes wenden, ohne zunächst den Leistungsträger ansprechen zu müssen. Granite & Lakes hat ein Regressrecht gegenüber dem verantwortlichen Leistungsträger.

46.3 Wechsel von Leistungsträgern

Granite & Lakes ist berechtigt, Leistungsträger auszutauschen, sofern der neue Leistungsträger gleichwertige Leistungen erbringt und der Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich verändert wird. Der Kunde wird über wesentliche Wechsel informiert. Bei Wechsel auf einen höherwertigen Leistungsträger entstehen dem Kunden keine Mehrkosten.

47. Reiserücktrittsversicherung und Versicherungsempfehlungen

47.1 Dringende Empfehlung

Granite & Lakes empfiehlt allen Reisenden dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer ausreichenden Reisekrankenversicherung mit Rücktransport. Diese Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten, schützen jedoch vor finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Todesfall in der Familie.

47.2 Versicherungsvermittlung

Sofern Granite & Lakes Versicherungsprodukte vermittelt, handelt es sich um ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Versicherungsunternehmen. Granite & Lakes erhält gegebenenfalls eine Provision vom Versicherer, die im Preis der Versicherung enthalten ist. Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine über Granite & Lakes vermittelte Versicherung abzuschließen.

47.3 Deckungsumfang und Obliegenheiten

Der Kunde ist verpflichtet, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass der Deckungsumfang seinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Insbesondere bei Aktivreisen, Reisen mit Vorerkrankungen, Schwangerschaft oder Reisen in entlegene Gebiete kann eine erweiterte Deckung erforderlich sein. Obliegenheitsverletzungen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

48. Pandemie, Epidemie und behördliche Reisebeschränkungen

48.1 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

Bei Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Terroranschlägen oder behördlich angeordneten Reisebeschränkungen kann Granite & Lakes die Reise absagen, verschieben oder den Reiseverlauf ändern. In solchen Fällen werden bereits gezahlte Beträge abzüglich ersparter Aufwendungen und gegebenenfalls vereinbarter Bearbeitungsgebühren erstattet, sofern nicht eine Reiserücktrittsversicherung greift.

48.2 Quarantäne und Testpflichten

Der Kunde ist für die Einhaltung geltender Quarantäne-, Test- und Impfvorschriften am Reiseziel und bei der Rückreise selbst verantwortlich. Granite & Lakes informiert über bekannte Vorschriften, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Aktualität. Kosten, die durch Nichteinhaltung von Gesundheitsvorschriften entstehen (z. B. verweigerte Einreise, erzwungene Quarantäne), trägt der Kunde.

48.3 Gutscheinlösungen

Bei Reiseabsagen aus Gründen höherer Gewalt kann Granite & Lakes dem Kunden alternativ einen Reisegutschein im Wert des gezahlten Reisepreises anbieten. Die Annahme des Gutscheins ist freiwillig. Gutscheine sind für 24 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und nicht in bar einlösbar.

49. Treueprogramm und Stammkunden

49.1 Teilnahme und Vorteile

Granite & Lakes kann ein Treueprogramm für wiederkehrende Kunden anbieten. Teilnahmebedingungen, Punktesammelregeln und einlösbare Vorteile werden gesondert kommuniziert und können jederzeit angepasst werden. Punkte und Vorteile sind persönlich, nicht übertragbar und nicht in bar einlösbar. Bei Betrugsverdacht oder Missbrauch kann Granite & Lakes die Teilnahme sperren.

49.2 Datenverarbeitung im Treueprogramm

Im Rahmen des Treueprogramms werden Buchungshistorie, Reisepräferenzen und Kontaktdaten verarbeitet, um personalisierte Angebote zu erstellen. Die Rechtsgrundlage ist die Einwilligung des Kunden oder das berechtigte Interesse von Granite & Lakes. Der Kunde kann der Verarbeitung jederzeit widersprechen; weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

50. Geschenkgutscheine und Wertgutscheine

50.1 Ausstellung und Einlösung

Geschenkgutscheine von Granite & Lakes können für Reiseleistungen im angegebenen Nennwert eingelöst werden. Gutscheine sind übertragbar, sofern nicht anders angegeben, und nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar. Die Gültigkeitsdauer beträgt 24 Monate ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf der Gültigkeit erlischt der Anspruch, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.

50.2 Teileinlösung und Restguthaben

Bei Teileinlösung verbleibt ein Restguthaben auf dem Gutschein, das innerhalb der Gültigkeitsdauer für weitere Buchungen verwendet werden kann. Eine Barauszahlung des Restguthabens ist ausgeschlossen. Bei Verlust eines Gutscheins kann Granite & Lakes nach Prüfung der Berechtigung einen Ersatz ausstellen; eine Bearbeitungsgebühr kann erhoben werden.

51. Beschwerdemanagement und Schlichtung

51.1 Internes Beschwerdeverfahren

Beschwerden sind während der Reise unverzüglich dem Reiseleiter oder nach Reiseende schriftlich an Granite & Lakes zu richten. Granite & Lakes bearbeitet Beschwerden innerhalb von 14 Werktagen und bemüht sich um eine einvernehmliche Lösung. Der Kunde wird über das Ergebnis der Beschwerdebearbeitung informiert.

51.2 Schlichtungsstellen

Granite & Lakes ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Für Verbraucher bleibt der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten unberührt.

52. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

52.1 Urheberrechtliche Schutzrechte

Alle auf der Website und in Reiseunterlagen veröffentlichten Inhalte, einschließlich Texte, Fotografien, Grafiken, Logos, Routenpläne und Karten, sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Granite & Lakes oder lizenzgebenden Dritten. Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Nutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt.

52.2 Nutzungsrechte des Kunden

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Reiseunterlagen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch während der Reise. Die Weitergabe an Dritte oder die kommerzielle Nutzung von Routenplänen und Reisekonzepten ist untersagt.

54. Besondere Bestimmungen für Gruppen- und Firmenreisen

54.1 Gruppenbuchungen ab zehn Personen

Für Gruppenbuchungen ab zehn Teilnehmern gelten besondere Konditionen, die im Gruppenangebot festgelegt werden. Der Gruppenleiter handelt als Vertragspartner und haftet für die Verpflichtungen aller Gruppenmitglieder als Gesamtschuldner. Namensänderungen und Personenwechsel sind bis 30 Tage vor Reiseantritt gegen Bearbeitungsgebühr möglich. Der Mindestteilnehmerzahl für Gruppenreisen wird im Angebot angegeben; bei Unterschreitung kann die Reise abgesagt oder der Preis angepasst werden.

54.2 Firmen- und Incentive-Reisen

Firmen- und Incentive-Reisen werden auf Basis individueller Anfragen kalkuliert. Separate AGB-Ergänzungen können vereinbart werden, die im Firmenangebot aufgeführt sind. Granite & Lakes stellt auf Wunsch Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und gesonderten Leistungsbeschreibungen für betriebliche Zwecke aus. Zahlungsziele für Firmenkunden können individuell vereinbart werden.

54.3 Schul- und Jugendgruppen

Schul- und Jugendgruppenreisen erfordern die Begleitung durch mindestens eine volljährige Aufsichtsperson pro 15 Minderjährige. Granite & Lakes prüft die Eignung der Reise für die jeweilige Altersgruppe und informiert über besondere Sicherheitsanforderungen. Erziehungsberechtigte müssen schriftliche Einverständniserklärungen für Minderjährige abgeben.

55. Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung

55.1 Nachhaltige Reisegestaltung

Granite & Lakes verpflichtet sich zu umweltbewusster Reisegestaltung. Wir bevorzugen lokale Partner, nachhaltige Unterkünfte mit Umweltzertifizierungen und klimafreundliche Beförderungsmittel wie Bahnreisen. Reisende werden gebeten, Ressourcen schonend zu nutzen, Abfall zu vermeiden und lokale Produkte zu bevorzugen. In Naturschutzgebieten sind die örtlichen Vorschriften strikt einzuhalten.

55.2 CO₂-Kompensation

Sofern angeboten, kann der Kunde optional eine CO₂-Kompensation für die Reise buchen. Die Kompensationsprojekte werden von anerkannten Organisationen durchgeführt; Granite & Lakes vermittelt die Kompensation und haftet nicht für die tatsächliche Durchführung der Klimaschutzprojekte durch den Kompensationsanbieter.

55.3 Verhaltenskodex in der Natur

In geschützten Naturgebieten wie Nationalparks, Biosphärenreservaten und Naturparks gelten besondere Verhaltensregeln. Reisende dürfen keine Pflanzen pflücken, keine Tiere stören, keinen Müll hinterlassen und müssen auf gekennzeichneten Wegen bleiben. Verstöße können zu Geldstrafen durch die zuständigen Behörden und zum Ausschluss von der Reise führen.

56. Technische Störungen und IT-Ausfälle

56.1 Buchungssystem und Website

Granite & Lakes haftet nicht für vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Website oder des Buchungssystems aufgrund technischer Störungen, Wartungsarbeiten oder höherer Gewalt. Bei Ausfall des Online-Buchungssystems können Buchungen telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter technischer Funktionen.

56.2 Kommunikationsausfälle

Bei Ausfall von E-Mail- oder Telefonkommunikation während der Reise bemüht sich Granite & Lakes um alternative Erreichbarkeit über Notfallkontakte. Der Kunde ist verpflichtet, in den Reiseunterlagen angegebene Notfallnummern mitzuführen. Granite & Lakes haftet nicht für Schäden, die durch vorübergehende Kommunikationsausfälle entstehen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

58. Reisepreissicherung und Währungsklauseln

58.1 Preisgarantie nach Buchung

Der bei Buchungsbestätigung angegebene Gesamtpreis ist für den Kunden verbindlich, sofern nicht gesetzliche Preisanpassungsrechte gemäß § 651a Abs. 3 BGB greifen. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, wenn die Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen oder der Wechselkurse den gesetzlichen Schwellenwert überschreitet. Der Kunde wird mindestens 20 Tage vor Reiseantritt über Preiserhöhungen informiert und hat ein Sonderkündigungsrecht.

58.2 Währungsschwankungen

Alle Preise werden in Euro angegeben. Kosten, die in Fremdwährung anfallen und nicht im Reisepreis enthalten sind (z. B. lokale Abgaben, Trinkgelder, persönliche Ausgaben), unterliegen Wechselkursschwankungen. Granite & Lakes übernimmt keine Haftung für durch Währungsschwankungen entstehende Mehrkosten bei Zahlungen vor Ort.

58.3 Steuern und Abgaben

Der Reisepreis enthält die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung geltende deutsche Mehrwertsteuer. Änderungen von Steuern und Abgaben, die nach Vertragsschluss beschlossen werden und auf bereits gebuchte Reisen Anwendung finden, können auf den Kunden übertragen werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist und der Kunde vorher informiert wird.

59. Haftung für Reiseinformationen und Reisehinweise

59.1 Aktualität von Reiseinformationen

Granite & Lakes bemüht sich, alle Reiseinformationen, Einreisebestimmungen, Gesundheitshinweise und Sicherheitsinformationen aktuell zu halten. Die Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen, Botschaften und Behördenmitteilungen. Granite & Lakes übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen, da sich Rahmenbedingungen jederzeit ändern können.

59.2 Eigenverantwortung des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, sich vor Reiseantritt eigenständig über aktuelle Einreisebestimmungen, Visa-Erfordernisse, Impfempfehlungen und Sicherheitslagen zu informieren. Die Auslands- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes und anderer offizieller Stellen sollten vor jeder Reise konsultiert werden. Nachteile, die aus unzureichender Eigeninformation resultieren, gehen zu Lasten des Reisenden.

59.3 Reisehinweise und Warnungen

Bei Reisezielen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko informiert Granite & Lakes den Kunden vor Buchung über bekannte Risiken. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Buchung. Granite & Lakes haftet nicht für Schäden, die durch kriegerische Auseinandersetzungen, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Umstände entstehen, sofern diese nicht auf ein Verschulden von Granite & Lakes zurückzuführen sind.

61. Sonderbestimmungen für Aktiv- und Abenteuerreisen

61.1 Gesundheitsvoraussetzungen

Aktiv- und Abenteuerreisen erfordern eine angemessene körperliche Verfassung, die im jeweiligen Reiseprogramm beschrieben wird. Der Reisende bestätigt mit der Buchung, die gesundheitlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Bei bestehenden Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Problemen, Schwangerschaft oder körperlichen Einschränkungen ist vor Buchung ein Arzt zu konsultieren und Granite & Lakes zu informieren. Granite & Lakes behält sich vor, die Teilnahme bei offensichtlicher Ungeeignetheit zu verweigern.

61.2 Ausrüstung und Sicherheitsausrüstung

Die im Reiseprogramm angegebene persönliche Ausrüstung (Wanderstiefel, wetterfeste Kleidung, Rucksack) ist vom Reisenden mitzubringen. Granite & Lakes stellt gegebenenfalls Sicherheitsausrüstung wie Helme, Gurte oder Schwimmwesten. Der Reisende ist verpflichtet, die Sicherheitsausrüstung ordnungsgemäß zu nutzen und den Anweisungen des Guides zu folgen. Bei Missachtung von Sicherheitsanweisungen haftet der Reisende für daraus resultierende Schäden selbst.

61.3 Wetterbedingte Änderungen

Aktivitäten im Freien unterliegen Wetterbedingungen, die Granite & Lakes nicht beeinflussen kann. Bei Unwetter, Sturm, Starkregen, Lawinengefahr oder extremen Temperaturen können Aktivitäten ausgesetzt, verschoben oder durch gleichwertige Indoor-Alternativen ersetzt werden. Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Outdoor-Aktivitäten bei ungünstigen Wetterbedingungen besteht nicht. Granite & Lakes bemüht sich um frühzeitige Information und alternative Programmgestaltung.

62. Regelungen für Mietwagen und Eigenbeförderung

62.1 Mietwagenbuchung

Sofern ein Mietwagen Bestandteil der Reise ist, gelten die Mietbedingungen des jeweiligen Mietwagenanbieters ergänzend. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein, seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und im Besitz einer Kreditkarte auf den eigenen Namen für die Kaution. Zusätzliche Fahrer können gegen Aufpreis registriert werden. Vollkaskoversicherung und Diebstahlschutz sind in der Regel im Reisepreis enthalten, sofern im Reiseprogramm angegeben.

62.2 Verkehrsverstöße und Schäden

Verkehrsverstöße, Bußgelder, Parkgebühren und Schäden am Mietwagen, die im Verantwortungsbereich des Mieters liegen, trägt der Mieter. Granite & Lakes haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Verletzung der Mietbedingungen entstehen. Bei Unfällen ist unverzüglich die Polizei und der Mietwagenanbieter zu informieren.

62.3 Eigenbeförderung mit dem Privatfahrzeug

Bei Reisen mit Eigenbeförderung organisiert Granite & Lakes Unterkünfte und Programmpunkte, nicht jedoch die An- und Abreise. Der Reisende ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs, gültige Versicherungen und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung verantwortlich. Granite & Lakes haftet nicht für Pannen, Unfälle oder Verzögerungen bei Eigenbeförderung.

64. Ergänzende Verbraucherinformationen

64.1 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Bei Pauschalreisen, die online, telefonisch oder per E-Mail gebucht werden, steht Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g BGB erfüllt sind. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt wurde oder der Veranstalter mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat. Einzelheiten werden im gesetzlichen Widerrufsformular mitgeteilt.

64.2 Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden

Vor Vertragsschluss über eine Pauschalreise erhält der Kunde das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden über wesentliche Rechte nach der EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302). Dieses Formblatt informiert über Mängelrechte, Insolvenzabsicherung, die zuständige Stelle für die außergerichtliche Streitbeilegung und weitere wesentliche Rechte des Reisenden.

64.3 Insolvenzabsicherung

Granite & Lakes verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB. Im Insolvenzfall können Reisende, deren Reise noch nicht angetreten wurde oder nicht vollständig durchgeführt wurde, sich an die Absicherung wenden. Die entsprechenden Nachweise und Kontaktdaten der Sicherungsstelle werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt und sind in den Reiseunterlagen vermerkt.

65. Schlussbestimmungen und Kontakt

65.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für eventuelle Regelungslücken.

65.2 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres Aufenthalts unberührt, wenn diese für den Verbraucher günstiger sind.

65.3 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag Berlin. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände gemäß §§ 13, 17 ZPO. Granite & Lakes ist auch am Sitz des Verbrauchers klagebefugt.

65.4 Schriftform und Textform

Änderungen und Ergänzungen des Reisevertrages sowie der AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. E-Mail-Kommunikation genügt der Textform im Sinne des § 126b BGB.

65.5 Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB, zu einzelnen Reiseleistungen oder zu laufenden Buchungen wenden Sie sich bitte an:

Granite & Lakes Reisen
Unter den Linden 42
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 30 8472 6193

Unser Kundenservice ist montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 14:00 Uhr für Sie erreichbar. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in Granite & Lakes und wünschen Ihnen eine unvergessliche Reise durch die schönsten Landschaften Deutschlands und Europas.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden sorgfältig erstellt, um transparente und faire Regelungen für alle Reiseverträge mit Granite & Lakes zu gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen, diese AGB vor jeder Buchung vollständig zu lesen und bei Unklarheiten unseren Kundenservice zu kontaktieren. Ihre Zufriedenheit und ein unvergessliches Reiseerlebnis durch die schönsten Landschaften Deutschlands und Europas stehen für uns an erster Stelle.

Änderungen dieser AGB werden auf unserer Website veröffentlicht und treten mit dem angegebenen Datum in Kraft.

Weitere rechtliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, unseren Nutzungsbedingungen und unserer Cookie-Richtlinie.

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Kuratierte Reiseerlebnisse durch die schönsten Landschaften Deutschlands — von granitenen Alpengipfeln bis zu nebligen Seen und historischen Flussstädten.

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